Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer/in
Wir unterstützen ältere Kinder und Jugendliche bei der
Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördern deren Verselbständigung
unter Erhaltung des Lebensbezuges zu ihren Familien. Dazu übernehmen unsere sozialpädagogischen Fachkräfte im Auftrag des Jugendamtes nach Antrag durch die Personensorgeberechtigten gemäß § 30 KJHG Erziehungsbeistandschaften oder arbeiten als Betreungshelfer/innen.
Die Hilfe kann bei Bedraf in Kombination mit Sozialer Gruppenarbeit realisiert werden.
Aktualisiert: 24.01.2012, 22:22


