Sozialpädagogische Familienhilfe

Wir unterstützen Familien im Interesse ihrer Kinder in ihren Erziehungsaufgaben, bei der

  • Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Lösung von Konflikten und Krisen
  • und geben Hilfe zur Selbsthilfe.

Diese Aufgaben realisieren unsere sozialpädagogischen Fachkräfte durch intensive Betreuung und Begleitung im Auftrag des Jugendamtes gemäß § 31 KJHG in Form Sozialpädagogischer Familienhilfe. Diese ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die MItarbeit der ganzen Familie.

Die Hilfe kann in Kombination mit Sozialer Gruppenarbeit realisiert werden.



Aktualisiert: 24.01.2010, 21:31