Beschäftigungsförderung
Arbeitsmarktorientierter Beschäftigungsträger (AMOB)
Das Qualitätsziel für den Bereich Beschäftigungsförderung wird gemäß -
§ 2 – Vereinszweck – Absatz 2 – der Satzung des „Kiek in“ e.V. Berlin „…. langzeit- und schwervermittelbaren Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern durch berufliche Qualifizierung und durch soziale Betreuung eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen“ -
umgesetzt.
Die Beschäftigungsförderung ist nach Vorstandsbeschluss 2005 eine Schwerpunktaufgabe unserer täglichen Arbeit. Die vom JobCenter zugewiesenen langzeitarbeitslosen Menschen, die eine Beschäftigungsmaßnahme bei uns finden, werden individuell an den Arbeitsprozess herangeführt. Das Aufschließen und Motivieren für eine aktive Mitwirkung an ihrem (Wieder)-Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt steht dabei im Vordergrund. Intensive Anleitung, berufspraktische Stabilisierung und vor allem positive Bestätigung geben diesen Menschen das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zurück und ermöglichen eine bestmögliche Integration in bestehende Teams. Die Beschäftigungsmaßnahmen tragen zur Weiterentwicklung von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein der Menschen bei und ermöglichen eine soziale und berufliche Reintegration.
Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch die Planung, Beantragung und Durchführung der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gemäß Neuausrichtung vom 01.01.2009 des SGB II § 16 ff und SGB III
§ 16 – SGB II – Förderung AGH (U25, Ü25, 58plus
§ 16a – SGB II – Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16d – SGB II – Arbeitsgelegenheiten
(AGH, AGH-Entgelt, AGH-58plus)
§ 16e – SGB II – Leistungen zur Beschäftigungsförderung
Beschäftigungszuschuss (BEZ)
§ 16 f – SGB II – Freie Förderung
Bundesprogramm Kommunal-Kombi
In unseren Maßnahmen bieten wir erwerbsfähigen Menschen eine sinnvolle und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit an.
Aktualisiert: 24.01.2012, 22:22



